Angeltourismus in Holland
Wenn von Holland die Rede ist, bekommen vielen Angler ein seeliges Lächeln. Mit Recht, denn hier ist die Fischwelt noch in Ordnung. Einfach und ohne viel Bürokratie kann hier jeder Petrijünger seine Angelpapiere erwerben und noch am gleichen Tag seinem Hobby frönen. Die so genannte „Sportvisakte” ist das Basisdokument für jeden, der in Holland angeln möchte, vergleichbar mit unserem Jahresschein. Dieses Dokument kann erworben werden - ohne dass eine Prüfung abgelegt wurde und berechtigt einen, an allen öffentlichen Fahrgewässern in den Niederlanden mit einer Rute und „freien” Hakenködern wie Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreidesamen, Würmer, Krabben sowie Insekten und deren Larven (auch Maden) zu fischen. Wer darüber hinaus beispielsweise mit Kunstködern oder mit zwei Ruten fischen will, muss zusätzlich eine „Vergunning” (der eigentliche Erlaubnisschein, der vom Besitzer oder Pächter ausgestellt wird) dabei haben. Eine solche Vergunning ist ebenso wie die Sportvisakte für ein Kalenderjahr gültig und kann beim Angelverein oder im Angelfachgeschäft erworben werden. Auch in den Niederlanden kennt man Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbeschränkungen und entsprechende Gesetze. So gilt außerhalb der Periode vom 1. Juni bis zum 31. August ein striktes Nachtangelverbot. Zudem sind vom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai Kunstköder, tote Köderfische (inkl. Fetzen), Fliegen (wenn diese größer als 2,5 cm sind) sowie Würmer verboten. Wie in Deutschland ist auch in den Niederlanden der lebende Köderfisch verboten. Seit 2005 gilt an fast allen Gewässern der Niederlande ein Entnahmeverbot für Hecht. Auch Wels, Meerforelle, Lachs und Graskarpfen müssen zurückgesetzt werden. Zusätzlich gelten spezielle Schonzeiten für die unterschiedlichen Fischarten.